VERMIETUNG VON HÜPFBURGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen


Es gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Vermietung:
Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Eventuelle bereits bestehende Mängel bzw. Schäden bei der Inbetriebnahme sind unverzüglich zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Hüpfburg wieder im selben Zustand, wie ausgeliehen, zurückgebracht wird. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten. Für Schäden, sowie für Zerstörung und Diebstahl der Hüpfburg oder des Anhängers haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.
Liefer- und Abholservice:
Die Mietpreise sind für Selbstabholer. Auf Wunsch kann gegen Berechnung ein Liefer- und Abholservice vereinbart werden. Der Liefer- und Abholservice beinhaltet nur das Bringen und Abholen der Hüpfburg. Der Auf- bzw. Abbau ist in diesem nicht enthalten. Zusätzliche Kosten: Werden Hüpfburgen schlecht zusammengelegt oder verschmutzt bzw. nicht in trockenem Zustand zurückgebracht, berechnen wir für die Säuberung je nach Zeitaufwand zusätzlich zum Mietpreis €40,- pro Stunde. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden.
Elektrisches Gebläse: Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Es darf nur ein feuchtigkeitsgeschütztes, für die Verwendung im Freien geeignetes Verlängerungskabel verwendet werden. Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden.
Aufstellfläche:
Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Bei der Verwendung auf Hartbelägen (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist. Auf der offenen Seite dürfen keine Gefahrenquellen sein, die ein herausfallendes Kind verletzen können. Zudem soll eine Matte bzw. ein Rasenteppich oder dergleichen ausgebreitet werden.
Die Verwendung bei starkem Wind oder Niederschlag ist zu unterlassen.
Vorbereitung:
Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist. Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.
Aufblasen: Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Es ist während des ganzen Betriebes unbedingt darauf zu achten, dass kein Papier oder z.B. Plastiksack den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beachten und zu kontrollieren.
Luft ablassen: Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.
Aufsichtsperson:
Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist. DIE HÜPFBURG MUSS WÄHREND DES GESAMTEN BETRIEBES VON EINEM VERANTWORTLICHEN ERWACHSENEN BEAUFSICHTIGT WERDEN. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird, kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt und dergleichen. Die Aufsichtsperson muss die Kinder in entsprechende Gruppen einteilen, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen. Schuhe, Brillen, Schlüssel, Schmuck und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß und einen lustigen Verlauf Ihrer Veranstaltung!

 

 
 
 
 
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